Fördermöglichkeiten

Die Stadt Rottenburg am Neckar unterstützt bestehende und neue Unternehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten – unter anderem durch Beratung, individuelle Unterstützung und die Vermittlung von Netzwerken und Kontakten. Um Ihnen eine möglichst passgenaue Unterstützung anbieten zu können, stehen Ihnen zwei Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Citymanagement: Ansprechpartner für Unternehmen und Betriebe in der Innenstadt sowie insbesondere für die Bereiche Einzelhandel, Gastronomie und Freizeit
    Annabelle Francisco
    Citymanagerin
    Tel: 07472 165-363
    E-Mail: annabelle.francisco@rottenburg.de
     
  • Wirtschaftsförderung: Ansprechpartner für alle weiteren Branchen, die Gewerbegebiete und Ortsteile
    Andreas Lanio
    Wirtschaftsförderer
    Tel: 07472 165-250
    E-Mail: andreas.lanio@rottenburg.de

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Anliegen und unterstützen Sie dabei, die passenden Angebote und Ansprechpartner zu finden.

  1. Zielsetzung
    Ziel des Förderprogramms ist es, Leerstände in der Rottenburger Innenstadt temporär zu beleben, neue Nutzungskonzepte zu erproben und innovative Geschäftsideen zu fördern. Gleichzeitig sollen neue Betriebe für den Standort Rottenburg gewonnen und langfristige Ansiedlungen vorbereitet werden.
    Das Konzept ist zunächst bis Ende 2027 befristet.
  2. Fördergegenstand
    Gefördert wird die temporäre Anmietung von Ladenflächen durch Betreiber von Pop-up-Stores in der Rottenburger Innenstadt.
  3. Art und Umfang der Förderung
    Die Stadt Rottenburg, vertreten durch die Wirtschaftsförderung, gewährt einen Mietzuschuss unter folgenden Bedingungen:
    Höhe des Zuschusses: 50 % der Kaltmiete, maximal 500 € pro Monat je angemieteter Fläche
    Förderzeitraum: maximal 3 Monate pro Projekt
  4. Antrags- und Entscheidungsverfahren
    Die Anmietung der Fläche erfolgt ausschließlich durch den Pop-up-Store-Betreiber, nicht durch die Stadt.
    Die Stadt unterstützt durch die Gewährung eines Mietzuschusses.
    Über die Förderung entscheidet die Stadtverwaltung bzw. Wirtschaftsförderung nach Prüfung des eingereichten Konzepts.
  5. Fördervoraussetzungen
    Ein Mietzuschuss wird gewährt, wenn das eingereichte Pop-up-Store-Konzept folgende Kriterien erfüllt:
    Es ist mit dem Charakter und den Zielsetzungen der Rottenburger Innenstadt vereinbar.
    Es stellt eine Ergänzung zum bestehenden Einzelhandelsangebot dar und erhöht die Attraktivität für Besucherinnen und Besucher.
    Es ist möglichst neuartig und in dieser Form möglichst nicht in der Innenstadt vertreten.
    Der Betreiber verfolgt das Ziel, das Angebot perspektivisch langfristig in Rottenburg zu etablieren.
  6. Räumlicher Geltungsbereich
    Das Förderprogramm gilt für Flächen innerhalb der Rottenburger Innenstadt, entsprechend der Abgrenzung der Altstadtsatzung.

Fragen zum neuen Pop-up-Store-Konzept 2026/2027?

Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich gerne an:
Annabelle Francisco
Citymanagerin
Tel: 07472 165-363
E-Mail: annabelle.francisco@rottenburg.de

Der Markt an staatlichen Unternehmensförderungen verändert sich ständig. Für die finanzielle Förderung von Betrieben kommen verschiedene Programme des Landes, des Bundes und der EU zur Geltung. Ansprechpartner sind immer Ihre Kreditinstitute, diese sind am besten über die aktuellen Konditionen und Programme informiert und vermitteln diese.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten sind:
L-Bank
Förderdatenbank des BMWI
Programme der Stadt Rottenburg