1. Zielsetzung
Ziel des Förderprogramms ist es, Leerstände in der Rottenburger Innenstadt temporär zu beleben, neue Nutzungskonzepte zu erproben und innovative Geschäftsideen zu fördern. Gleichzeitig sollen neue Betriebe für den Standort Rottenburg gewonnen und langfristige Ansiedlungen vorbereitet werden.
Das Konzept ist zunächst bis Ende 2027 befristet.
2. Fördergegenstand
Gefördert wird die temporäre Anmietung von Ladenflächen durch Betreiber von Pop-up-Stores in der Rottenburger Innenstadt.
3. Art und Umfang der Förderung
Die Stadt Rottenburg, vertreten durch die Wirtschaftsförderung, gewährt einen Mietzuschuss unter folgenden Bedingungen:
Höhe des Zuschusses: 50 % der Kaltmiete, maximal 500 € pro Monat je angemieteter Fläche
Förderzeitraum: maximal 3 Monate pro Projekt
4. Antrags- und Entscheidungsverfahren
Die Anmietung der Fläche erfolgt ausschließlich durch den Pop-up-Store-Betreiber, nicht durch die Stadt.
Die Stadt unterstützt durch die Gewährung eines Mietzuschusses.
Über die Förderung entscheidet die Stadtverwaltung bzw. Wirtschaftsförderung nach Prüfung des eingereichten Konzepts.
5. Fördervoraussetzungen
Ein Mietzuschuss wird gewährt, wenn das eingereichte Pop-up-Store-Konzept folgende Kriterien erfüllt:
Es ist mit dem Charakter und den Zielsetzungen der Rottenburger Innenstadt vereinbar.
Es stellt eine Ergänzung zum bestehenden Einzelhandelsangebot dar und erhöht die Attraktivität für Besucherinnen und Besucher.
Es ist möglichst neuartig und in dieser Form möglichst nicht in der Innenstadt vertreten.
Der Betreiber verfolgt das Ziel, das Angebot perspektivisch langfristig in Rottenburg zu etablieren.
6. Räumlicher Geltungsbereich
Das Förderprogramm gilt für Flächen innerhalb der Rottenburger Innenstadt, entsprechend der Abgrenzung der Altstadtsatzung.
